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VG Ansbach: Veröffentlichung einer politischen Resolution durch die ersten Bürgermeister der Gemeinden eines Landkreises im Rahmen einer Kreisverbandssitzung des Bayerischen Gemeindetags, Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Recht einer politischen Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb / Gebot der parteipolitischen Neutralität, Abgrenzung von Äußerungen in amtlicher Funktion von Äußerungen als Privatperson oder Parteipolitiker, Beschränkung der politischen Äußerungsbefugnis des ersten Bürgermeisters auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG, Anforderungen des Sachlichkeitsgebots bei amtlichen Äußerungen, Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, Androhung von Ordnungsgeld, nicht jedoch von (Ersatz-)Ordnungshaft nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 890 ZPO gegenüber einem Funktionsträger öffentlicher Verwaltung, Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer in subjektive Rechte eingreifenden Äußerung eines Hoheitsträgers
Urteil vom 25.06.2025 – AN 4 K 24.905